| Recht - Verschneite Verkehrsschilder |
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| Geschrieben von: Van Forum.eu |
| Montag, den 03. Januar 2011 um 21:57 Uhr |
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Im vorliegenden Fall war ein Taxifahrer auf einer Straße deutlich schneller unterwegs als die dort erlaubten 30 km/h. Das Schild, das die Geschwindigkeitsbegrenzung anzeigte, war allerdings verdeckt und wurde vom Piloten nicht erkannt. Der mit 73 km/h geblitzte Fahrer erhielt ein hohes Bußgeld, das sich auf die gemessene Geschwindigkeitsdifferenz von 43 km/h bezog. In zweiter Instanz wurde der grobe Verstoß allerdings abgeschwächt. Die Oberlandesrichter befanden, dass Verkehrszeichen immer so angebracht werden müssen, dass sie Verkehrsteilnehmer ohne weitere Überlegung erkennen können. Bei verdeckten oder zugeschneiten Schildern sei das aber nicht möglich. Zumal war der Fahrer ortsunkundig. Deshalb erhielt er, nach Abzug einer Toleranz von 3 km/h, für die nunmehrige 20 km/h-Überschreitung ein weit geringeres Bußgeld als in erster Instanz (Az. III-3 RBs 336/09). |
| Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 18. Februar 2011 um 21:26 Uhr |








