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Neue KFZ Steuer zum 01. Juli 2009 PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Van Forum.eu   
Donnerstag, den 25. Juni 2009 um 18:14 Uhr

Aus der Quelle von ADAC:

Zum Mitdisskutieren im Forum unter www.vanforum.eu/forum

Kraftfahrzeugsteuer

Das neue Steuersystem auf CO2-Basis

Die Kraftfahrzeugsteuer wird zum 1. Juli reformiert. Wir stellen die neuen Berechnungsgrundlagen vor und nennen für alle Modelle die Steuerbeträge.

Die Steuer für Neuwagen mit Erstzulassung ab 1. Juli
Der Neuwagen, ab 1. Juli erstmals zugelassen: wie hoch ist die Jahres-Steuer? Der ADAC-Autokatalog gibt Auskunft für sämtliche lieferbaren Automodelle.


Die Grundlagen bei Erstzulassung ab 1. Juli 2009
Für alle ab 1. Juli 2009 erstmals zugelassenen Pkw wird zur Steuerberechnung neben dem Motor-Hubraum auch der CO2-Wert (Kohlendioxid) herangezogen.  Das Berechnungsverfahren sieht wie folgt aus – und zwar bei Pkw mit
  • Ottomotor: „Sockelbetrag“ von 2,00 Euro je angefangene 100 cm³ Hubraum.
  • Dieselmotor: „Sockelbetrag“ von 9,50 Euro je angefangene 100 cm³ Hubraum.

Hinzu kommt der CO2-abhängige Steuerbetrag (der für die Steuerberechnung entscheidende CO2-Wert (g/km) ist den Fahrzeugpapieren (Zulassungsbescheinigung Teil I im Feld V.7). zu entnehmen):

  • 2,00 Euro je Gramm CO2 pro Kilometer– allerdings erst oberhalb einem steuerfreien Grenzwert von 120 g/km

Dieser Grenzwert wird in den Folgejahren sukzessive verschärft, ab Erstzulassung 1. Januar 2012 auf 110 g/km; ab 1. Januar 2014 auf  95 g/km.

Für Diesel-Pkw ohne Partikelfilter ist zusätzlich bis 31. März 2011, wie im „alten“ Steuersystem auch, ein Zuschlag von 1,20 € je 100 cm³ Hubraum. fällig.

Steuerbefreiung: Diesel-Pkw nach Euro 6, die im Zeitraum vom 1. Juli 2009 bis zum 31. Dezember 2013 erstmals zuge­lassen werden, erhalten ab 2011 eine befristete Steuerbefreiung in Höhe von 150 Euro.

  • Warum erst ab 2011?  Aus europarechtlichen Gründen sind finanzielle Anreize für Pkw der Abgasstufe Euro 6 erst ab dem Zeitpunkt der Verbindlichkeit der Abgasstufe Euro 5 zulässig. Für Diesel-Pkw (Euro 6), die in der Zeit vom 1. Juli 2009 bis zum 31. Dezember 2010 erstmals zugelassen werden, kann die Steuerbefreiung daher erst ab dem 1. Januar 2011 gewährt werden. Ansonsten beginnt die Steuerbefreiung mit dem Tag der erstmaligen Zulassung.
  • Die emissionsbezogene Schlüsselnummer nach Euro 6 muss bereits ab Tag der Erstzulassung in den Fahrzeugpapieren (Zulassungsbescheinigung Teil I) eingetragen sein.
  • Die Steuerbefreiung kommt dem Halter zugute, auf den der Pkw am 1. Januar 2011 zugelassen ist, bei Pkw, die am 1. Januar 2011 außer Betrieb gesetzt sind, dem Halter, auf den der Pkw danach erneut zugelassen wird.
  • Die Steuerbefreiung endet spätestens am 31. Dezember 2013, auch wenn der Wert der Befrei­ung nicht voll ausgeschöpft sein sollte.

Die Steuer für Pkw ab 1.7.2009:  Berechnungsbeispiele


 

marke.gif

Modell.gif

 

Motor.gif
Hubraum_ccm.gif Kohlendioxid_Gramm_je_km.gif Komponente_Hubraum.gif

 

Komponente_Kohlendioxid.gif
Malus_für_Diesel_ohne_Filte.gif Fällige_Kfz_Steuer.gif
Euro Euro Euro Euro

Toyota

AYGO

Benziner

998

106

20

0

0

20

BMW

320i

Benziner

1995

146

40

52

0

92

VW

Golf 2,0 TDI DPF

Diesel

1968

128

190

16

0

206

Citroen

C2 HDI 70

Diesel

1398

113

133

0

16,80

149,80

Regelungen für:
Drehkolben-/Wankelmotor: Besteuerung ab 1.7.09 analog zum Ottomotor (bislang:  Besteuerung nach dem zulässigem Gesamtgewicht). Als Hubraum gilt nun das doppelte Nenn-Kammervolumen (ist zukünftig in der Zulassungsbescheinigung mit angegeben) Beim Mazda RX-8 – dem derzeit einzig lieferbaren Wankel-Modell -  mit einem Kammvolumen von 1308 cm³ beträgt somit das Steuer-Volumen 2616 cm³. Der Hubraum bezogene Steuer-Anteil errechnet sich zu 54 Euro, der CO2-Anteil zu 294 Euro (141 kW-Version).
Elektromotoren: Es gilt eine Steuerbefreiung von 5 Jahren ab Erstzulassung. Nach Ablauf erfolgt die Besteuerung, ähnlich wie bei leichten Nutzfahrzeugen, nach dem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht – allerdings mit einem um die Hälfte reduzierten Steuersatz. Unterhalb 2000 kg zul. Gesamtgewicht lautet der Steuersatz pro angefangene 200 kg dann auf 5,63 Euro.
Hybridfahrzeuge: Besteuerung analog Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor (Otto bzw. Diesel). Auch hier gilt der im Feld V.7 der Zulassungsbescheinigung  Teil I eingetragene CO2-Wert
Alternative Kraftstoffe Fahrzeuge, deren Motoren mit Gas, Ethanol, Pflanzenöl, Biodiesel betrieben werden, unterliegen dem üblichen Steuerschema für Fahrzeuge mit ‚Verbrennungsmotor. Auch hier gilt der im Feld V.7 der Zulassungsbescheinigung  Teil I eingetragene CO2-Wert.




Erstzulassung zwischen 5. November 2008 bis 30. Juni 2009
Pkw, die im Zeitraum zwischen dem 5. November 2008 und dem 30. Juni 2009 erstmals zugelassen wurden, werden nach Ablauf einer etwaigen Steuerbefreiung (siehe unten)  mit der für sie günstigeren Variante der Kfz-Steuer – also entweder „alte Hubraumsteuer“ oder „neue CO2-Steuer“ besteuert (sog. „Günstigerregelung“). Der Fahrzeughalter muss hier nicht tätig werden – die entsprechende korrekte Berechnung nimmt das Finanzamt „automatisch“ vor.

Zur Steuerbefreiung:

  • Alle neuen, zwischen 5. November 2008 und 30. Juni2009 erstmalig zugelassenen Pkw (Euro 4) zahlen ein Jahr keine Kfz-Steuer. Der Steuer-Malus von 1,20 € je 100 cm³ Hubraum für Die­sel-Pkw ohne Partikelfilter bleibt davon jedoch unberührt.

  • Für in dieser Zeit neu zugelassene Euro-5 und Euro-6-Pkw entfällt die Kfz-Steuer für max. ein weiteres Jahr.

  • Die Steuerbegünstigung endet allerdings in jedem Fall am 31.12.2010, auch, wenn der Begünstigungszeitraum bis dahin nicht voll ausgeschöpft wurde. Die volle zweijährige Steuer­befreiung für Euro 5 und Euro 6 kann somit nur der ausschöpfen, der ein entsprechendes Pkw-Modell bis spätestens Ende 2008 zugelassen hatte.




Erstzulassung vor dem 5. November 2008
Für Pkw, die vor dem 5. November 2008 erstmals zugelassen wurden, ändert sich nichts. Sie unterliegen weiterhin ausschließlich der „alten“ hubraumbezogenen Kfz-Steuer. Erst ab 2013 ist eine Überführung des Altbestands in die CO2-Steuer vorgesehen. Einzelheiten hierzu liegen aber noch nicht vor.

Steuerbefreiung:

  • Wer vor dem 5.11.2008 bereits einen Euro-5-Pkw zugelassen hatte, zahlt ab 1.1.2009 ein Jahr keine Kfz-Steuer.




Generell: Steuer-Zuschlag für Dieselautos ohne Filter
Für Diesel-Pkw ohne Partikelfilter wird seit dem 1. April 2007 zusätzlich ein Steuer-Malus von 1,20 Euro je angefangene 100 cm³ Hubraum erhoben. Der Steuer-Malus findet Anwendung bis zum 31. März 2011, also auch beim neuen Kfz-Steuermodell und auch bei Fahrzeugen die eine Steuerbe­freiung erhalten.

 

Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 16. Oktober 2009 um 11:58 Uhr
 

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